Ich bin unzufrieden mit meinem Hotel. Muss ich den Mangel bereits vor Ort melden?
Ja, es ist wichtig, Mängel oder Probleme mit Ihrer Unterkunft umgehend vor Ort zu melden. Laut § 651o BGB kann Ihr Anspruch auf Beschwerde erlöschen, wenn Sie während Ihrer Reise keine Meldung machen, die es uns ermöglicht hätte, eine entsprechende Lösung anzubieten.
Während der Reise:
- Dokumentieren Sie das Problem sofort (Fotos, Videos, schriftliche Notizen)
- Wenden Sie sich zuerst direkt an den lokalen Dienstleister (Hotel, lokaler Tourlane Partner) und versuchen Sie eine Lösung vor Ort
- Kontaktieren Sie Tourlane, wenn keine Lösung gefunden wird
- Nutzen Sie in dringenden Fällen die Notfallrufnummer in der Tourlane App oder über Ihren persönlichen digitalen Reiselink (wird 7 Tage vor Reisebeginn freigeschaltet)
- Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Kosten oder Änderungen auf
Durch die frühzeitige Meldung können wir schnell handeln und eine angemessene Lösung finden, während Sie noch vor Ort sind.
Helfen Sie mit, unseren Service zu verbessern 😊
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