Mein Gepäck weist nach dem Flug Schäden auf. Was kann ich tun?

Bei Beschädigungen am Gepäck ist schnelles Handeln wichtig. Folgen Sie diesen Schritten:


Am Flughafen (unmittelbar nach der Ankunft):

  • Melden Sie den Schaden sofort am Schalter für verlorenes Gepäck (Lost & Found) der Fluggesellschaft
  • Füllen Sie dort ein Schadensprotokoll (Property Irregularity Report, PIR) aus
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen
  • Machen Sie Fotos von den Beschädigungen
  • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Bordkarte, Gepäckabschnitt)

Nach dem Flughafen:

  • Reichen Sie bei der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung ein
  • Fügen Sie Kopien aller Dokumente und Fotos bei
  • Bewahren Sie das beschädigte Gepäckstück auf, bis der Fall abgeschlossen ist
  • Heben Sie Quittungen für eventuell notwendige Reparaturen oder Ersatzkäufe auf

Bitte beachten Sie:

Die Haftung für Gepäckschäden liegt primär bei der Fluggesellschaft

Prüfen Sie auch Ihre Reiseversicherung, falls vorhanden

Wichtig: Die Meldefrist von 7 Tagen ist verbindlich. Verspätete Meldungen werden von den meisten Fluggesellschaften nicht mehr akzeptiert.

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