Mein Gepäck weist nach dem Flug Schäden auf. Was kann ich tun?
Bei Beschädigungen am Gepäck ist schnelles Handeln wichtig. Folgen Sie diesen Schritten:
Am Flughafen (unmittelbar nach der Ankunft):
- Melden Sie den Schaden sofort am Schalter für verlorenes Gepäck (Lost & Found) der Fluggesellschaft
- Füllen Sie dort ein Schadensprotokoll (Property Irregularity Report, PIR) aus
- Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen
- Machen Sie Fotos von den Beschädigungen
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Bordkarte, Gepäckabschnitt)
Nach dem Flughafen:
- Reichen Sie bei der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung ein
- Fügen Sie Kopien aller Dokumente und Fotos bei
- Bewahren Sie das beschädigte Gepäckstück auf, bis der Fall abgeschlossen ist
- Heben Sie Quittungen für eventuell notwendige Reparaturen oder Ersatzkäufe auf
Bitte beachten Sie:
Die Haftung für Gepäckschäden liegt primär bei der Fluggesellschaft
Prüfen Sie auch Ihre Reiseversicherung, falls vorhanden
Wichtig: Die Meldefrist von 7 Tagen ist verbindlich. Verspätete Meldungen werden von den meisten Fluggesellschaften nicht mehr akzeptiert.
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