Wichtiger Reisehinweis: Einschränkungen im Nahen Osten

Der Flugverkehr unterliegt derzeit Einschränkungen. Bitte prüfen Sie hier mögliche Auswirkungen auf Ihre Reise.

Mein Gepäck weist nach dem Flug Schäden auf. Was kann ich tun?

Bei Beschädigungen am Gepäck ist schnelles Handeln wichtig. Folgen Sie diesen Schritten:

Am Flughafen (unmittelbar nach der Ankunft):

  • Melden Sie den Schaden sofort am Schalter für verlorenes Gepäck (Lost & Found) der Fluggesellschaft
  • Füllen Sie dort ein Schadensprotokoll (Property Irregularity Report, PIR) aus
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen
  • Machen Sie Fotos von den Beschädigungen
  • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Bordkarte, Gepäckabschnitt)

Nach dem Flughafen:

  • Reichen Sie bei der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung ein
  • Fügen Sie Kopien aller Dokumente und Fotos bei
  • Bewahren Sie das beschädigte Gepäckstück auf, bis der Fall abgeschlossen ist
  • Heben Sie Quittungen für eventuell notwendige Reparaturen oder Ersatzkäufe auf

Bitte beachten Sie:

Die Haftung für Gepäckschäden liegt primär bei der Fluggesellschaft

Prüfen Sie auch Ihre Reiseversicherung, falls vorhanden

Wichtig: Die Meldefrist von 7 Tagen ist verbindlich. Verspätete Meldungen werden von den meisten Fluggesellschaften nicht mehr akzeptiert.

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