Wofür Tourlane haftet und wie die Haftung begrenzt ist

Tourlane haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge), sofern diese in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Für Leistungen, bei denen Tourlane als Reiseveranstalter haftbar ist, gilt: Die vertragliche Haftung von Tourlane für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

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